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Reform des Europarates ja, aber kein Blankoscheck für Russland

Zur aktuellen Tagung der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarates und dem Antrag Russlands auf erneute Akkreditierung in der PV erklären Dr. Frithjof Schmidt und Luise Amtsberg, Mitglieder der deutschen Delegation in der PV:

Es ist gut, dass gestern ein Bericht in der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet wurde, der ihre Verfahren im Fall von Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten präzisiert und klar stellt, dass die Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Versammlung eine zwingende Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Europarat ist.

Deshalb ist es auch richtig, Russland in diesem Rahmen einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Versammlung formal zu ermöglichen. Russland hatte nach Sanktionen wegen der Annexion der Krim auf einen erneuten Antrag auf Akkreditierung einer Delegation verzichtet und seine Beitragszahlungen eingestellt.

Voraussetzung für eine Akkreditierung Russlands ist aber eine verbindliche und glaubwürdige Erklärung Russlands, sich an das Statut des Europarates zu halten.

Dazu gehört die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und anderer internationaler Gerichte – wie auch z.B. des Internationalen Seegerichtshofs – anzuerkennen, die bedingungslose Beitragszahlung an den Europarat wieder aufzunehmen und auch die Vereinbarung von Minsk vollständig umzusetzen.

Die auch weiterhin mögliche Verhängung von Sanktionen gegen die russische Delegation stattdessen als Politik einer russophoben Minderheit zu diffamieren – wie das der russische Außenminister Lawrow heute noch getan hat – ist nicht akzeptabel. Deswegen werden wir dann im weiteren Verfahren gegen die Akkreditierung einer russischen Delegation stimmen.

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