Zur Befassung des Außerministerrats mit dem Verhandlungsmandat für das Abkommen der Europäischen Union mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) am kommenden Montag, erklären Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik und Dr. Frithjof Schmidt, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:
Europa muss die Chancen des Abkommens für eine Partnerschaft auf Augenhöhe nutzen. Das vorgelegte Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission muss grundlegend überarbeitet werden. Es braucht Verhandlungsrichtlinien, die die Bedürfnisse der Partnerländer ernst nehmen und faire Chancen für alle Beteiligten eröffnen, anstatt den Ausbau der Festung Europa weiter voranzutreiben.
Nach den derzeitigen Vorstellungen der EU-Kommission sollen vor allem die Migrationskontrolle, die militärische Zusammenarbeit und die Förderung von Privatinvestitionen im Mittelpunkt eines zukünftigen Abkommens stehen. Dass die unsägliche Handelspolitik der vergangenen Jahre fortgeführt werden soll, ist zynisch. Die Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen haben die Beziehungen zu den afrikanischen Staaten nachhaltig belastet und viel Vertrauen verspielt. Die meisten sind deshalb bereits gescheitert. Dabei würden faire Handelsabkommen mit den Entwicklungsländern nicht nur einen Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellen und die Lebensbedingungen der Menschen verbessern, sondern auch ein ernsthafter Beitrag zur Bekämpfung von Fluchtursachen sein.
Auch im Bereich der Migrations- und Sicherheitspolitik verdrängen innenpolitische Interessen das Primat einer entwicklungsförderlichen Partnerschaft. Bereits jetzt arbeitet die EU auch mit fragwürdigen Regimen zusammen, um Menschen auf dem Weg nach Europa zurückzuhalten. Vermehrt werden Entwicklungsgelder für sicherheits- und migrationspolitische Vorhaben zweckentfremdet. Diese Politik ist grundfalsch und darf nicht Bestandteil eines derart weitreichenden Abkommens werden.
Die EU muss einen Vorschlag für ein Abkommen vorlegen, das die post-koloniale AKP-Struktur aufbricht. Es braucht einen Vertrag, der die Grundlage für eine nachhaltige Partnerschaft auf Augenhöhe legt und sich klar an den Menschenrechten, den globalen Nachhaltigkeitszielen und dem Pariser Klimaabkommen ausrichtet.
Die Grüne Bundestagsfraktion hat hierzu bereits einen Antrag an die Bundesregierung eingebracht.
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