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Bundesregierung muss ihre Verpflichtungen für Menschenrechte in der Wirtschaft im Falle der HeidelbergCement ernst nehmen

Zu der an diesem Mittwoch eingereichten offiziellen Beschwerde indigener Gemeinschaften in Indonesien bei der deutschen OECD-Leitstelle gegen die deutsche HeidelbergCement AG erklärt Dr. Frithjof Schmidt, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Deutschland hat sich verpflichtet, die Mechanismen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen umzusetzen. Die Beschwerde der indonesischen Bürgerrechtsbewegung JM-PPK bei der deutschen OECD-Leitstelle gegen das deutsche DAX-Unternehmen HeidelbergCement AG fordert nun das konsequente Handeln der Bundesregierung ein. JM-PPK wirft der HeidelbergCement AG vor, dass ihre indonesische Tochterfirma ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht beim Bergbau im ehemaligen Naturschutzgebiet im Kendeng-Gebirge in Zentral-Java verletzt. Selbst ein von der indonesischen Regierung in Auftrag gegebenes unabhängiges Gutachten klassifizierte die Gegend im Kendeng-Gebirge bereits als für Bergbauaktivitäten ökologisch absolut ungeeignet. Zudem prognostiziert das Gutachten die Zerstörung der lokalen Wasserressourcen, Verluste im Tourismusbereich, Folgeschäden für die Biodiversität und lokale Landwirtschaft sowie medizinische Folgekosten, da die lokale Bevölkerung einer massiven Konzentration an Staubpartikeln in der Luft ausgesetzt sein wird.

Die HeidelbergCement AG ist aufgefordert, den Schutz der Menschenrechte, die Einbeziehung betroffener indigener Gemeinschaften und die Durchführung ausreichender Umwelt- und Menschenrechtsverträglichkeitsprüfungen in ihren Wirtschaftsbeziehungen sicherzustellen. Deswegen muss HeidelbergCement dringend die Aktivitäten ihrer Tochterfirma PT Indocement am Kendeng-Gebirge einstellen, wenn keine gegenseitige Einigung mit den indigenen Gemeinschaften erzielt werden kann.

Die Bundesregierung muss in diesem Fall in einem transparenten Verfahren auf der Achtung und Verwirklichung der Rechte der betreffenden Gemeinden bestehen. Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch deutsche Unternehmen im Ausland dürfen nicht länger geduldet werden. Dafür müssen in Zukunft auch ein deutsches und ein europäisches Lieferkettengesetz sorgen.

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